Die Mietbedingungen gelten für alle vermittelten Ferienobjekte zwischen dem Mieter und
Nordkojen, Inh. Ramona Wöhlk
Husbymühle 2
24975 Husby
E-Mail: moin@nordkojen.de
Internet: www.nordkojen.de
Telefon: 0176-29414641
– nachfolgend „Nordkojen“ oder „Vermieter“ genannt.
Vermittlungsauftrag / Treuhänderische Verwaltung
Die Ferienobjekte werden von der Firma Nordkojen, Inh. Ramona Wöhlk, im Namen des Eigentümers vermittelt, verwaltet und betreut. Nordkojen ist bevollmächtigt den Mietvertrag im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers abzuschließen und alle im Zusammenhang mit dem in Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages stehenden Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ansprüche aus dem Mietvertrag geltend zu machen. Alle Zahlungen werden über die Firma Nordkojen abgewickelt und an die Objekteigentümer weitergeleitet.
Die gewerberechtliche Erlaubnis zur Vermittlung und Verwaltung von Wohnimmobilien von Dritten liegt nach § 34 c Abs. 1 GewO durch die IHK Flensburg vor.
Buchungsbestätigung
Onlinebuchungen bzw. Direktbuchungen bei Nordkojen werden erst mit Versand der Buchungsbestätigung gültig. Diese erfolgt je nach Anreisetermin per E-Mail innerhalb von 24 Stunden. Dies gilt nicht für Buchungen über folgende Onlineportale:
www.booking.com, www.airbnb.de, www.traum-ferienwohnungen.de, www.landfolk.de. Bei Buchung über eines dieser genannten Portale entsteht durch die Funktion der Sofortbuchung eine direkte Verbindlichkeit der Buchung. Mit der festen Buchung eines Ferienobjektes stimmen die Mieter diesen Mietbedingungen zu und der Mietvertrag zwischen dem Mieter und Eigentümer kommt zustande.
Synchronisation der Belegungskalender
Die Buchungskalender der Onlineportale sind miteinander verknüpft und synchronisieren sich untereinander selbstständig in einem 30-minütigen Intervall. Das Risiko von Überbuchungen eines Reisezeitraumes ist hierdurch minimal, jedoch nicht vollständig auszuschließen. Bei Eintreten des Falles einer Überbuchung hat Nordkojen das Recht, die Buchung für Sie kostenfrei zu stornieren. Selbstverständlich ist Nordkojen bemüht, eine gleich- oder höherwertige Unterkunft als Alternative anzubieten. Weist der Unterkunftsbestand von Nordkojen keine andere Unterbringungsmöglichkeit auf und der Gast ist mit der kostenfreien Stornierung seiner Buchung nicht einverstanden, ist der Gast verpflichtet, sich eigenverantwortlich, um eine Alternativunterkunft zu kümmern. Alle entstehenden Kosten sind vom Gast selbst zu tragen, Nordkojen übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Gewähr.
Die Mindestaufenthaltsdauer variiert von Objekt zu Objekt. Diese wird vom Eigentümer selbst festgelegt und ist in den jeweiligen Buchungsbedingungen des Objektes ersichtlich.
Allgemeine Mietbedingungen
1. An- und Abreise
Das Ferienobjekt kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden und muss bis spätestens 10.00 Uhr am Abreisetag verlassen werden. Diese Zeiten sind grundsätzlich einzuhalten, es sei denn, es wurden ausdrücklich andere Zeiten vereinbart.
2. Ferienobjekt
2.1. Ausstattung
Das Ferienobjekt wird für die im Angebot angegebene Mietzeit dem Mieter zur Verfügung gestellt. Die Architektur und Ausstattungsmerkmale entsprechen der Beschreibung des jeweiligen Inserates bei www.traum-ferienwohnungen.de. Der Mieter ist verpflichtet bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber Nordkojen anzuzeigen. Beschädigungen am Mietobjekt durch den Mieter sind vom Mieter umgehend und eigenständig zu benennen.
2.1. Personenzahl
Das Ferienobjekt darf maximal von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, die im Angebot angegeben ist. Dies gilt auch für Kinder bis zum Alter von 2 Jahren. Babys und Kleinkinder dürfen nach Absprache und mit Anmeldung zusätzlich zu der verfügbaren Personen- bzw. Bettenzahl mitreisen. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf Nordkojen alle überzähligen Personen vom Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen, was den auch den Verweis der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
2.2. Kinder
Es wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Haftung für Unfälle seitens des Eigentümers oder Nordkojen übernommen wird. Defekte und Schäden an Kinderspielgeräten oder Einrichtungselementen im Ferienobjekt oder auf dem Gelände sind nach Feststellung zu melden. Eltern haften für ihre Kinder!
2.2. Haustiere
Haustiere sind nur in den Ferienobjekten erlaubt, wenn dies in der Objektbeschreibung ausdrücklich angegeben ist und die Haustiere in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind. Die Anzahl der maximal erlaubten Haustiere in einem Ferienobjekt darf nicht überschritten werden. Mitgebrachte Tiere müssen haftpflichtversichert sein. Mieter/Tierhalter verantworten entstandene Schäden oder Verunreinigungen, die durch Haustiere im Ferienobjekt entstanden sind und haften dafür.
Wird ein Haustier in ein Ferienobjekt mitgebracht, in dem keine Haustiere erlaubt sind, so ist der Vermieter berechtigt, die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen. Der Mietpreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
2.3. Jugendgruppen und Veranstaltungen sind in den Ferienobjekten nicht gestattet und berechtigen Nordkojen zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
2.3. Nichtraucher
Nordkojen weist ausdrücklich darauf hin, dass in allen Ferienobjekten das Rauchen nicht gestattet ist. Es darf ausschließlich im Außenbereich geraucht werden.
2.4. Grundstück
Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen auf dem Grundstück oder Parkplatz ist nicht erlaubt. Nordkojen bzw. der Objekteigentümer hat das Recht, deren Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so ist Nordkojen bzw. der Objekteigentümer berechtigt, die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet. Nordkojen hat keinen Einfluss auf die Natur um das Ferienobjekt herum. Gartenanlagen müssen regelmäßig gepflegt und Wiesen gemäht werden. Wir bitten Mieter um Verständnis sollte es in seltenen Fällen kurzzeitig zu Ruhestörungen durch den Gartenservice kommen.
2.5. Insekten/Ungeziefer
In Ferienobjekten, die in der freien Natur liegen, können Insekten vermehrt auftreten. Dies gilt auch für Silberfische, Ameisen, Spinnen, Mücken, Wespen, Kellerasseln o. ä. sowie andere Tiere wie Marder, Mäuse etc. Spinnweben entstehen schon nach kurzer Zeit, auch wenn das Haus gründlich gereinigt wurde.
Nordkojen kann für den möglichen Befall nicht verantwortlich gemacht werden, sorgt sich aber darum umgehend Abhilfe zu schaffen.
3. Energie und Nebenkosten
In allen Ferienobjekten sind die Energie- und Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Heizung, Strom) über eine Pauschale abgedeckt bzw. im Mietpreis inkludiert.
4. Reinigung
Während der Mietdauer besorgt der Mieter die Reinigung der Wohnung. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand zu hinterlassen: Dem Mieter obliegt der Abwasch des Geschirrs, das Ausräumen von Kühlschrank und Geschirrspülmaschine, das Leeren der Abfalleimer und das Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes. Der Grill, sofern vorhanden, muss gereinigt übergeben werden. Es dürfen keine Essensreste, Abfälle oder leere Flaschen zurückgelassen werden. Eine Entsorgungsstelle für Hausmüll, Pappe und Glas steht auf dem Gelände des Ferienobjektes zur Verfügung.
Die Endreinigung nach Abreise des Mieters ist obligatorisch und wird in jedem Fall durchgeführt und berechnet.
Sollte aufgrund eines höheren Verschmutzungsgrades zusätzlicher Zeitbedarf für die Reinigung anfallen, erfolgt eine Berechnung an den Mieter (25,00 € pro Stunde + MwSt.). Als Nachweis dient die Rechnung der Reinigungsfirma.
5. Zahlung und Preise
5.1. Zahlungsbedingungen
1. Rate (20%) bei Buchung - Zahlungseingang gemäß Buchungsbestätigung/Rechnung.
2. Rate (80%) 3 Wochen vor Anreise - Zahlungseingang gemäß Buchungsbestätigung/Rechnung.
Bei Buchung weniger als 30 Tage vor der Anreise:
Volle Rate in Höhe von 100% mit Zahlungseingang gemäß Buchungsbestätigung/Rechnung.
5.2. Zahlungsart
Grundsätzlich wird Zahlung per Überweisung vereinbart. Ggf. entrichtete Sicherheitskautionen werden innerhalb von 14 Tagen nach Abreise und nach Feststellung der Mängelfreiheit des gebuchten Ferienobjektes an den Gast zurückgezahlt.
5.3 Preise
Die ausgeschriebenen Übernachtungspreise auf sämtlichen Portalen verstehen sich exklusive zuzüglicher Kosten für Endreinigung, Wäschepakete oder sonstige Nebendienstleistungen und Gebühren, die eventuell bei der Buchung anfallen.
5.4. Steuern und Währungsschwankungen
Sofern sich nach Vertragsschluss Steuern oder Abgaben ändern, welche das gebuchte Ferienobjekt betreffen, darf der Mietpreis im entsprechenden Verhältnis nach oben oder unten abgeändert werden.
6. Reiserücktritt/Stornierung
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung für den Fall, dass der Mieter nicht anreisen kann. Der Mieter muss die Reiserücktrittversicherung in Eigenverantwortung vor der Reise abschließen.
Der Mieter hat das Recht, bis 7 Tage vor Reisebeginn zu verlangen, dass statt des Mieters ein Dritter an der Reise teilnimmt. Nordkojen kann der Teilnahme eines Dritten dann widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme an gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Tritt ein Dritter an die Stelle des Mieters, so haften Mieter und Dritte gegenüber Nordkojen als Gesamtschuldner.
Der Mieter kann bis Reisebeginn auch jederzeit durch Erklärung gegenüber Nordkojen von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung in Schriftform an Nordkojen.
Im Falle eines Rücktritts (Stornierung) muss der Mieter statt des Reisepreises jedoch gemäß §651i BGB eine angemessene Entschädigung zahlen, deren Höhe sich nach dem ursprünglich vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes berechnet, den die angefallenen Aufwendungen haben, sowie dessen, was durch eine anderweitige Verwendung der Leistung erworben werden kann.
Den Entschädigungsanspruch darf Nordkojen gemäß §651i Abs. 3 BGB wie folgt pauschalisieren:
7. Internetanschluss
7.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Gäste können kostenfrei das WLAN nutzen. Es ist eine freiwillige Zusatzleistung vom Eigentümer der Wohnung, im reiserechtlichen Sinne ist es keine zugesicherte Eigenschaft der Ferienwohnung. Mietminderung bei Ausfall der Anlage oder Router kann nicht geltend gemacht werden.
7.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
7.3. Gefahren der WLAN-Nutzung und Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
8. Haftung/Gewährleistung/Haftungsbegrenzung
8.1. Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und die Richtigkeit der Beschreibung dieses Ferienobjektes. Er haftet jedoch nicht für die Angaben in anderen Haus-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt der Vermieter keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.
8.2. Die Gewährleistung
8.2.1. Abhilfe
Wird der Aufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Nordkojen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nordkojen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
8.2.2. Minderung
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienobjektaufenthaltes kann der Mieter eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen. Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Aufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Mieter schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
8.2.3. Kündigung
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Mieter der Aufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Vermieter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Der Mieter schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.2.4. Schadensersatz
Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel des Aufenthaltes beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten ist.
8.3. Beschränkung der Haftung
8.3.1. Die vertragliche Haftung vom Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt und besteht nur so weit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.3.2. Eine Haftung vom Vermieter für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Mieter ohne Vermittlung vom Vermieter direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), ist ausgeschlossen.
9. Obliegenheiten
9.1. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Mieter, vor der Kündigung des Vertrages dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Aufenthaltes (reisevertragliche Ansprüche) hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
9.3. Ansprüche des Mieters nach den §§ 651c – 651f BGB verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Mieter und dem Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Mieter oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Widerruf des Vertrages
Bei der Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist ein Verbraucherwiderrufsrecht nach § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht besteht ausweislich der Vorschrift nämlich nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Dauerwohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
11. Leistungsänderungen, Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Sollten wider Erwarten Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung notwendig werden, so wird Nordkojen den Mieter über zuverlässige Leistungsänderungen oder etwaigen Rücktritt vom Mietvertrag in Kenntnis setzen. Kommt es wider Erwarten zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung, ist der Mieter berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten.
12. Verspätung/Höhere Gewalt
Wird diese Reise infolge bei Buchungen nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Mieter als auch der Vermieter von der Buchung durch Erklärung in Textform zurücktreten. Unter höherer Gewalt ist Krieg/Bürgerkrieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Epidemien, Grenzschließungen, Defekte an Rohrleitungen/Kabeln, Wasserschäden, Ausfälle/Störungen bei Drittanbietern oder ähnliches zu verstehen. Wird gekündigt, so kann Nordkojen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bereits geleistete Geldzahlungen können dem Mieter nicht erstattet werden, es sei denn, es besteht ein begründeter Anspruch.
13. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeder Anspruch des Mieters aus Anlass des Aufenthalts, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.
14. Gültigkeit des Vertrages – salvatorische Klausel
Der Mietvertrag kommt ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingung zustande. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
16. Rechtliches
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für beide Seiten ist der Sitz des Unternehmens Nordkojen, Inh. Ramona Wöhlk, Husbymühle 2, 24975 Husby.
Stand: Februar 2025
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